Baggergut Entsorgung (170505 - 170506)
Baggergut:
"Material das im Rahmen von Unterhaltungs- Neu- und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern und Gewässerzugewandten Deichen entnommen wird."
"Baggergut ist Boden, Bodenmaterial oder Aushubmaterial mit unterschiedlichem Anteil an mineralischen und organischen Bestandteilen,
das im Zuge der Gewässerunterhaltung und bei Gewässerausbaumaßnahmen im oder am Gewässer anfällt."
Baggergut kann aus folgenden Materialarten bestehen:
Sedimente bzw. subhydrische Böden der Gewässersohle
Böden und deren Ausgangsmaterial im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes
Oberboden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereiches der Gewässer
In der Regel hat das Material einen TS-Gehalt von <90% (Feuchtigkeitsanteil >10%).
Bodenklassen nach DIN 18300
Bereiche - Deklaration - Boden/Baggergut
Anbei sehen Sie eine Darstellung über die örtliche Einstufung nach der DIN,
in welchen Bereichen das Material als Baggergut und in welchen Bereichen der Abfall als Boden eingestuft werden muss.
Demnach sind zum Gewässer zugewandte Seiten und Material aus Gewässern prinzipell als Baggergut einzustufen.
Unterstützt wird dies auch letztendlich durch die Definition der Bodenklasse (2).
Pflichten des Abfallerzeugers / Grundstückseigentümers
Notwendige Untersuchung des Bodenmaterials
Steht nun fest oder wird vermutet, dass ein
unbelastetes
Baggergutmaterial
entsorgt werden soll, sind grundsätzlich folgende Untersuchungsparameter zu ermitteln:
1. Untersuchung nach LAGA
Für die meißten Entsorgungsanlagen oder Bergbaubetriebe wird für die Einlagerung und Annahme die LAGA M20 und die Bundesbodenschutzverordnung verwendet.
Je nach Genehmigungserteilung gilt für diese Anlagen die LAGA 1997 oder LAGA 2004.
Liste der aktuell gültigen Mitteilungen der LAGA
Aktuelle Mitteilung M20 der LAGA
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (LAGA M20)
Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind